
Rechtsberatung
Wir bieten in unserer Kanzlei Rechtsberatungen rund um das Thema Arbeitsrecht an, mit einem besonderen Fokus auf Schwangere und Eltern. Typische Inhalte unserer Beratungen sind beispielsweise:
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Planung eines rechtssicheren Wiedereinstiegs in Teilzeit
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Überprüfung der Gehaltszahlungen in Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
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Unterstützung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
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Vertretung in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Wiedereinstieg und flexible Arbeitsmodelle
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Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung

Erste Beratung
Wenn ihr von uns beraten werden möchtet, vereinbaren wir als erstes einen Termin zur Beratung. Dies ist der Termin, an dem wir uns zunächst zu deinem Fall austauschen. In dieser Beratung erfragen wir erst einmal euren Sachverhalt und ein paar Daten, um eure Situation einordnen zu können. Danach sprechen wir über euer konkretes Anliegen, beantworten eure Fragen und besprechen eure persönliche Strategie. Außerdem gehen wir gemeinsam eure Unterlagen durch, die ihr uns zuvor übersendet habt. Wir planen für diesen Beratungstermin immer ca. eine Stunde ein. Das Gespräch kann bei uns in der Kanzlei stattfinden, wir bieten aber auch Gespräche telefonisch und online per Microsoft Teams an. Wir richten uns dabei ganz nach euren Wünschen.
Kosten
Wir bieten unsere ersten Beratungen für 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, also 297,50 Euro brutto an. Darin enthalten ist immer das etwa einstündige Beratungsgespräch sowie die Prüfung eurer Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Teilzeitvertrag, Gehaltsabrechnungen oder Aufhebungsverträge). Außerdem erstellen wir im Nachgang des Beratungsgesprächs gerne noch einfache Anträge (Elternzeitanträge, Teilzeitanträge etc.), die ebenfalls von der Pauschale umfasst sind.
Weitere Vertretung
Wenn nach der ersten Beratung noch ein Vertretungsbedarf besteht und wir beispielsweise eine Klage für euch einreichen oder in Verhandlungen mit eurem Arbeitgeber treten sollen, berechnen wir unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten richten sich dabei nach dem sog. Streitwert, im Arbeitsrecht richtet sich der Streitwert häufig nach der Höhe eures Gehalts. In besonderen Fällen schließen wir auch eine stundenbasierte Vergütungsvereinbarung mit euch. Unsere Einschätzung der Kosten besprechen wir gerne transparent mit euch in der Beratung, wenn eine weitere Vertretung im Raum steht.
Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung
Leider können wir keine pauschale Aussage darüber treffen, ob eure Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beratung übernimmt oder nicht. Es kommt dabei ganz auf den Tarif an, den ihr bei der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habt. Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Beratung vollständig, manche haben einen Selbstbeteiligungsbetrag und manche übernehmen bestimmte Beratungskosten gar nicht.
Ich habe aber nur eine kleine Frage …
Wir bekommen tagtäglich viele Fragen, für die ihr keine rechtliche Erstberatung braucht. Ihr könnt uns die Fragen gerne einfach stellen, auf Instagram oder über unser Kontaktformular. Wir können nur leider nicht versprechen, dass wir schnell auf alle Fragen antworten, im täglichen Geschäft gehen unsere Mandant*innen einfach vor.